Kollokationsplan Cliveden Trading AG

Kollokationsplan und Inventar · Zug · 06.11.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zug
Publiziert
06.11.2025
Frist bis
26.11.2025
Veröffentlicht von
Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug
Publikationsnummer
KK04-0000053162
Publiziert bis
06.11.2030

Parteien

Schuldner

CHE-320.434.509 · Bahnhofstrasse 10, 6302 Zug

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Nachträgliche Änderung innerhalb der Anfechtungsfrist im Sinne von Art. 65 KOV
Amt
Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug