Kollokationsplan und Inventar Marco Heer

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 14.11.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
14.11.2025
Frist bis
04.12.2025
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
Publikationsnummer
KK04-0000053280
Publiziert bis
14.11.2030

Parteien

Schuldner

Marco Heer

geboren am 29.04.1979 · von Winterthur ZH · Heiniweg 8, 8404 Winterthur

Text

Bemerkungen
Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 14.11.2025 beim Bezirksgericht Winterthur rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Bezirksgericht als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Amt
Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur Stadthausstrasse 12 8400 Winterthur