Kollokationsplan und Inventar Marco Heer
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 14.11.2025
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 14.11.2025
- Frist bis
- 04.12.2025
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
- Publikationsnummer
- KK04-0000053280
- Publiziert bis
- 14.11.2030
Parteien
Schuldner
Marco Heer
geboren am 29.04.1979 · von Winterthur ZH · Heiniweg 8, 8404 Winterthur
Text
- Bemerkungen
- Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 14.11.2025 beim Bezirksgericht Winterthur rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Bezirksgericht als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
- Amt
- Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur Stadthausstrasse 12 8400 Winterthur