Kollokationsplan Magdalena Ackermann, Erbschaft

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 21.11.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
21.11.2025
Frist bis
11.12.2025
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Stäfa, Bahnhofstrasse 28, 8712 Stäfa
Publikationsnummer
KK04-0000053472
Publiziert bis
21.11.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 24.03.1938 · von Glarus Nord GL und Hinwil ZH · Tödistrasse 12, 8712 Stäfa

Text

Bemerkungen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 21.11.2025 beim Bezirksgericht Meilen rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Angaben zur Kontakstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Amt
Konkursamt Stäfa, Bahnhofstrasse 28, 8712 Stäfa