Kollokationsplan und Inventar Eugène Pierre Bienz
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 03.12.2025
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 03.12.2025
- Frist bis
- 07.01.2026
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Unterstrass-Zürich, Schaffhauserstrasse 2, 8006 Zürich
- Publikationsnummer
- KK04-0000053610
- Publiziert bis
- 03.12.2030
Parteien
Schuldner
geboren am 13.08.1944 · von Hasle LU · Röschibachstrasse 26, 8037 Zürich
Text
- Bemerkungen
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich, rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
- Amt
- Konkursamt Unterstrass-Zürich Postfach 274 8042 Zürich