Kollokationsplan Jolanda Wasserfallen, Erbschaft

Kollokationsplan und Inventar · Basel-Stadt · 03.12.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Basel-Stadt
Publiziert
03.12.2025
Frist bis
08.01.2026
Veröffentlicht von
Konkursamt des Kantons Basel-Stadt, Postfach 230, 4001 Basel
Publikationsnummer
KK04-0000053650
Publiziert bis
03.12.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 15.06.1963 · von Ferenbalm BE · Schützenmattstrasse 54, 4051 Basel

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Der Kollokationsplan im Liquidationsverfahren nach Art. 230a SchKG liegt den beteiligten Gläubigern innert Frist beim unterzeichneten Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Zivilgericht anhängig zu machen.
Beschwerdestelle
Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt, Postfach, 4001 Basel
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Zivilgericht Basel-Stadt, Postfach, 4001 Basel
Amt
Konkursamt Basel-Stadt, Bäumleingasse 5, Postfach 230, 4001 Basel