Kollokationsplan und Inventar Smart Performance GmbH

Kollokationsplan und Inventar · Graubünden · 12.01.2026

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Graubünden
Publiziert
12.01.2026
Frist bis
02.02.2026
Veröffentlicht von
Betreibungs- und Konkursamt der Region Landquart, Bahnhofplatz 2b, 7302 Landquart
Publikationsnummer
KK04-0000053771
Publiziert bis
12.01.2031

Parteien

Schuldner

CHE-113.484.872 · Alt Strass 40, 7203 Trimmis

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Die von der Konkursverwaltung unter Vorbehalt sämtlicher Gläubigerrechte anerkannten Ansprüche bezüglich Eigentumsansprachen gelten als von der Gläubigergesamtheit beschlossen, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert 10 Tagen ab Publikation beim Konkursamt dagegen Einsprache erhebt. Die Rechte der einzelnen Gläubiger nach Art. 260 SchKG sind, sofern die von der Konkursverwaltung anerkannten Ansprüche von der Gläubigergesamtheit gutgeheissen werden, innert 20 Tagen ab Publikation beim unterzeichneten Konkursamt geltend zu machen.
Comment entry deadline
Beschwerden gegen das Inventar sind beim Obergerichts des Kantons Graubünden, Grabenstrasse 30, 7001 Chur, einzureichen.
Comment entry deadline
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Regionalgericht Landquart, Bahnhofplatz 2b, 7302 Landquart, gerichtlich anhängig zu machen.
Amt
Betreibungs- und Konkursamt der Region Landquart, Bahnhofplatz 2b, 7302 Landquart