Kollokationsplan Romano Schmid
Kollokationsplan und Inventar · Bern · 07.01.2026
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 07.01.2026
- Frist bis
- 27.01.2026
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Seeland - Dienststelle Seeland, Kontrollstrasse 20, 2502 Biel/Bienne
- Publikationsnummer
- KK04-0000053801
- Publiziert bis
- 07.01.2031
Parteien
Schuldner
geboren am 27.10.1990 · von Frutigen BE · Mattenweg 7A, 2557 Studen BE
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Neuauflage des Kollokationsplanes infolge nachträglicher Zulassung einer Forderung in der 3. Klasse.
- Amt
- Konkursamt Seeland - Dienststelle Seeland, Kontrollstrasse 20, 2502 Biel/Bienne