Kollokationsplan und Inventar Alexander Rohner

Kollokationsplan und Inventar · St. Gallen · 15.12.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
St. Gallen
Publiziert
15.12.2025
Frist bis
20.01.2026
Veröffentlicht von
Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen
Publikationsnummer
KK04-0000053896
Publiziert bis
15.12.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 29.05.1973 · von Rebstein SG · Washingtonstrasse 20, 9400 Rorschach

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Kreisgericht Rorschach, 9401 Rorschach
Amt
Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen