Kollokationsplan Eric Theodore Hirsch

Kollokationsplan und Inventar · Aargau · 06.01.2026

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Aargau
Publiziert
06.01.2026
Frist bis
26.01.2026
Veröffentlicht von
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
Publikationsnummer
KK04-0000054046
Publiziert bis
06.01.2031

Parteien

Schuldner

geboren am 06.09.1976 · Hendschikerstrasse 14, 5504 Othmarsingen

Text

Bemerkungen
Inhaber der Einzelfirma Hirsch at Home /yw
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Im vorgenannten Konkursverfahren liegt ein Nachtrag zum Kollokationsplan wegen Zulassung von sieben weiteren Forderungen im Umfang von total CHF 19'993.55 in 3. Klasse den beteiligten Gläubigern zur Einsichtnahme auf. Klagen auf Anfechtung des Nachtrags sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Lenzburg anhängig zu machen, ansonsten der Nachtrag als anerkannt betrachtet wird.
Amt
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau