Kollokationsplan und Inventar Ecodynamic GmbH

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 09.01.2026

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
09.01.2026
Frist bis
29.01.2026
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dübendorf, Bettlistrasse 28, 8600 Dübendorf
Publikationsnummer
KK04-0000054127
Publiziert bis
09.01.2031

Parteien

Schuldner

CHE-159.316.831 · Langenthalstrasse 11, 4912 Aarwangen

Text

Bemerkungen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 09.01.2026 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Uster
Amt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dübendorf, Bettlistrasse 28, 8600 Dübendorf