Kollokationsplan Hans Peter Pizzolato

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 28.10.2026

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
28.10.2026
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Aussersihl-Zürich, Wengistrasse 7, 8004 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000061246
Publiziert bis
28.10.2031

Parteien

Schuldner

geboren am 27.01.1946 · von Eschenz/TG · Molkenstrasse 5, 8004 Zürich

Text

Bemerkungen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 28.10.2026 beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Siehe Angaben unter "Bemerkungen" unten.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Siehe Angaben unter "Bemerkungen" unten.
Amt
Konkursamt Aussersihl-Zürich Wengistrasse 7 8004 Zürich Briefadresse: Postfach, 8036 Zürich