Kollokationsplan Hans Peter Pizzolato
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 28.10.2026
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 28.10.2026
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Aussersihl-Zürich, Wengistrasse 7, 8004 Zürich
- Publikationsnummer
- KK04-0000061246
- Publiziert bis
- 28.10.2031
Parteien
Schuldner
geboren am 27.01.1946 · von Eschenz/TG · Molkenstrasse 5, 8004 Zürich
Text
- Bemerkungen
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 28.10.2026 beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- Siehe Angaben unter "Bemerkungen" unten.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Siehe Angaben unter "Bemerkungen" unten.
- Amt
- Konkursamt Aussersihl-Zürich Wengistrasse 7 8004 Zürich Briefadresse: Postfach, 8036 Zürich