Kollokationsplan und Inventar Mike Seiferth
Kollokationsplan und Inventar · St. Gallen · 22.10.2026
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- St. Gallen
- Publiziert
- 22.10.2026
- Frist bis
- 11.11.2026
- Veröffentlicht von
- Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil, Lerchenfeldstrasse 11, 9500 Wil SG
- Publikationsnummer
- KK04-0000061287
- Publiziert bis
- 22.10.2031
Parteien
Schuldner
geboren am 04.08.1964 · Untere Grundgasse 10, 9500 Wil
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Kreisgericht Wil, 9230 Flawil
- Amt
- Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil, Lerchenfeldstrasse 11, 9500 Wil SG