Kollokationsplan und Inventar Hugo Müller

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 30.10.2026

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
30.10.2026
Frist bis
19.11.2026
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
Publikationsnummer
KK04-0000061336
Publiziert bis
30.10.2031

Parteien

Schuldner

geboren am 07.07.1953 · von Obersiggenthal AG, Untersiggenthal AG · Seenerstrasse 191, 8405 Winterthur

Text

Bemerkungen
Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 30.10.2026 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Amt
Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur Stadthausstrasse 12 8400 Winterthur