Kollokationsplan und Inventar Ronny Brian Meier

Kollokationsplan und Inventar · Luzern · 30.10.2026

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Luzern
Publiziert
30.10.2026
Frist bis
19.11.2026
Veröffentlicht von
Konkursamt Luzern West, Amtstelle Sursee, Burgacher 15, 6207 Nottwil
Publikationsnummer
KK04-0000061382
Publiziert bis
30.10.2031

Parteien

Schuldner

geboren am 03.12.1983 · von Hüntwangen / ZH · Hubelstrasse 4, 6234 Triengen

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Beschwerden gegen das Inventar sind beim Bezirksgerichtspräsidenten I von Willisau, 6130 Willisau, einzureichen.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Willisau, 6130 Willisau, gerichtlich anhängig zu machen.
Amt
Konkursamt Luzern West, Amtsstelle Sursee, Burgacher 15, 6207 Nottwil