Kollokationsplan MONTAPRO AG
Kollokationsplan und Inventar · Aargau · 02.11.2026
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Aargau
- Publiziert
- 02.11.2026
- Frist bis
- 22.11.2026
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
- Publikationsnummer
- KK04-0000061514
- Publiziert bis
- 02.11.2031
Parteien
Schuldner
CHE-143.284.102 · Badstrasse 50, 5200 Brugg AG
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Neuauflage des Kollokationsplanes. Infolge nachträglicher Abänderung einer Forderungen innerhalb der Auflagefrist in der unversicherten 1. Klasse liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern bei der unterzeichneten Konkursverwaltung erneut zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung der Neuauflage des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Brugg, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen. Ansonsten gilt die Neuauflage Kollokationsplans als anerkannt./MH
- Amt
- Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau