Spezialliquidation gemäss Art. 230a SchKG

Bekanntmachung im Konkurs · Luzern · 26.11.2021

Meldung

Art
Bekanntmachung im Konkurs
Kanton
Luzern
Publiziert
26.11.2021
Veröffentlicht von
Konkursamt Kriens, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens
Publikationsnummer
KK10-0000001393
Publiziert bis
26.11.2026

Parteien

Schuldner

geboren am 10.01.1959 · Hackenrainstrasse 7, 6010 Kriens

Text

Publication
<p>Das Konkursverfahren wurde mangels Aktiven eingestellt und es wurde innert gesetzter Frist kein Kostenvorschuss gleistet (s. Publikationen SHAB/LKB vom 20./21.08.2021). </p><p>Zur Konkursmasse gehört u.a. das 1/2 Miteigentum an folgendem Grundstück:</p><p>- Torricella-Taverne, Numero fondo: 485, Numero piano: 8</p><p>Art. 230a Abs. 1 SchKG: wird die konkursamtliche Liquidation einer ausgeschlagenen Erb&#2;schaft mangels Aktiven eingestellt, so können die Erben die Abtretung der zum Nachlass gehörenden Aktiven an die Erbengemeinschaft oder an einzelne Erben verlangen, wenn sie sich bereit erklären, die per&#2;sönliche Schuldpflicht für die Pfandforderungen und die nicht gedeck&#2;ten Liquidationskosten zu übernehmen. Macht keiner der Erben von diesem Recht Gebrauch, so können es die Gläubiger und nach ihnen Dritte, die ein Interesse geltend machen, ausüben. <br/>Art. 230a Abs. 3 SchKG: Kommt kein Abtretungsvertrag im Sinne von Absatz 1 zustande und verlangt kein Gläubiger fristgemäss die Verwertung seines Pfandes, so werden die Aktiven nach Abzug der Kosten mit den darauf haftenden Lasten, jedoch ohne die persönliche Schuldpflicht, auf den Staat über&#2;tragen, wenn die zuständige kantonale Behörde die Übertragung nicht ablehnt. <br/>Art. 230a Abs. 4 SchKG: Lehnt die zuständige kantonale Behörde die Übertragung ab, so verwertet das Konkursamt die Aktiven (sofern der Aufwand gedeckt ist).<br/><br/>Innert gesetzter Frist ist kein Abtretungsvertrag gemäss Abs. 1 zustande gekommen. Daher gibt das Konkursamt Kriens den Gläubigern und Dritten eine Frist <b>bis zum 10. Dezember 2021</b>, um die Verwertung Ihres Pfandes im Sinne von Art. 230a Abs. 3 SchKG oder die Abtretung im Sinne von Art. 230a Abs. 1 SchKG zu verlangen.  <br/><br/><br/><br/><br/></p>