Aussonderung Dritteigentum
Bekanntmachung im Konkurs · Bern · 03.07.2024
Meldung
- Art
- Bekanntmachung im Konkurs
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 03.07.2024
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Seeland - Dienststelle Seeland, Kontrollstrasse 20, 2502 Biel/Bienne
- Publikationsnummer
- KK10-0000002636
- Publiziert bis
- 03.07.2029
Parteien
Schuldner
CHE-441.718.462 · Seidengasse 4, 3270 Aarberg
Text
- Publication
- Verfügung: Folgende Gegenstände haben Dritte zu Eigentum angesprochen: -1- Baukran SAEZ TLS 65B 10T/SM/DM, Fahrzeug 7641/19 -1- Posten Baugerüste -1- Toi Water Toilettenkabine -1- Posten Maurer-Hilfsmaterial (Schaltafeln, Kantholz, Mewa-Träger, Konsole Raschal, Gerüstbretter, Deckenstützen, Grabenspriese, Deckenstützenköpfe, Handwerkzeug, Mulde rund 90 l, SBB Paletten und Rahmen, Drunterleisten, Kanalrohre, MEVA Klemmen, DIWIDAG Stäbe, Rohrschalung, Spanset, Richtstützen, Vibrator Nadeln, Balkonpfosten, Eisenabdeckung) Aufgrund offenbarem Interesse der Masse (ausserordentliche hohe Aufbewahrungskosten) wird der Gegenstand dem Drittansprecher sofort herausgegeben. Gegen diese Verfügung kann innert einer Frist von 10 Tagen, seit deren Zustellung beim Obergericht des Kantons Bem, Aufsichtsbehörde in Betreibung- und Konkurssachen, Hochschulstrasse 17, Postfach 7475, 3001 Bem, Beschwerde erhoben werden (Art. 17 SchKG). Das Begehren hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen (Art 32 Abs. 2 VRPG). Die angefochtene Verfügung ist beizulegen.