Löschung von Grundpfandrechten
Bekanntmachung im Konkurs · Luzern · 06.06.2025
Meldung
- Art
- Bekanntmachung im Konkurs
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 06.06.2025
- Veröffentlicht von
- Konkursamt Luzern West, Amtsstelle Willisau, Obertor, 6130 Willisau
- Publikationsnummer
- KK10-0000003096
- Publiziert bis
- 06.06.2030
Parteien
Schuldner
geboren am 27.01.1948 · von Gams SG · Tannbergstrasse 28, 6214 Schenkon
Text
- Publication
- <p>Im Konkursverfahren über die ausgeschlagene Erbschaft des Alfred Anton Bühler werden die Stockwerkeinheit Grundstück Nr. 893-59 (14/1000 Miteigentum an Liegenschaft Zurzach Nr. 893, Kurhotel / Quellenstrasse 31, 5330 Bad-Zurzach) und der Miteigentumsanteil 893-1-15 (1/42 Miteigentum an Stockwerkeinheit 893-1; Liegenschaft Zurzach Nr. 893, Kurhotel, Quellenstrasse 31, 5330 Bad-Zurzach) konkursamtlich verwertet. </p><p>Auf diesen Grundstücken sind folgende Pfandtitel eingetragen: </p><p>- Stockwerkeinheit Zurzach / 893-59; an 1. Pfandstelle ist ein Inhaber-Papier-Schuldbrief über Fr. 150'000.00 als Einzelpfandrecht eingetragen. Grundpfandgläubigerin ist die UBS AG, Zürich und Basel </p><p>- Miteigentumsanteil Zurzach / 893-1-15: an 1. Pfandstelle ist ein Inhaber-Papier-Schuldbrief über Fr. 16'000.00 als Einzelpfandrecht eingetragen. Grundpfandgläubigerin ist die UBS AG, Zürich und Basel </p><p>Diese Schuldbriefe wurden dem Konkursamt Luzern West nicht eingereicht und sind weder im Besitze des Konkursamtes Luzern West noch der eingetragenen Grundpfandgläubigerin UBS AG. Der / die Inhaber dieser Schuldbriefe sind der Konkursverwaltung nicht bekannt. </p><p>Den Inhabern dieser Schuldbriefe wird hiermit angezeigt, dass das die in den Inhaberschuldbriefen verkörperten Grundpfandrechte durch die Verwertung der Grundstücke untergehen und im Grundbuch gelöscht werden. Die Veräusserung der erwähnten Schuldbriefe wären als Betrug strafbar (Art. 69 VZG, Art. 74 KOV). </p>