Provisorische Nachlassstundung Ruben Hilbrecht

Provisorische Nachlassstundung bewilligt · Luzern · 29.09.2022

Meldung

Art
Provisorische Nachlassstundung bewilligt
Kanton
Luzern
Publiziert
29.09.2022
Stundung ab
05.09.2022
Stundung bis
05.12.2022
Veröffentlicht von
Fachstelle für Schuldenfragen Luzern, Weinmarkt 20, 6004 Luzern
Publikationsnummer
NA01-0000000841
Publiziert bis
29.09.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 02.11.1988 · von Beggingen SH · Ostergauerstrasse 11, 6130 Willisau

Text

Rechtsmittel
Publikation nach SchKG 293.
Town
Bezirksgericht Willisau
Authority office
Bezirksgericht Willisau, Abteilung 1 lic. iur. Yvonne Zwyssig-Vüllers, Präsidentin Menzbergstrasse 16 6130 Willisau
Provisional trustee
Fachstelle für Schuldenfragen Luzern, Luzia Käser, Weinmarkt 20, 6004 Luzern
Weitere Rechtsmittel
Schuldenruf: Die Gläubigerinnen und Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen mit Wert 5. September 2022 mit gesonderter Zinsberechnung unter Bezeichnung allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte unter Beilage der Beweismittel (Verträge, Rechnungskopien, Schuldscheine, Mahnungen, Abtretungserklärungen usw.) innert einem Monat seit Publikation dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden. Gläubigerinnen und Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Alle Personen, welche auf Vermögensstücke, die sich beim Schuldner befinden, Anspruch erheben, werden ebenfalls aufgefordert, dies während der Eingabefrist unter Beilage der Beweismittel der Sachwalterin schriftlich mitzuteilen.