Provisorische Nachlassstundung Ruben Hilbrecht
Provisorische Nachlassstundung bewilligt · Luzern · 29.09.2022
Meldung
- Art
- Provisorische Nachlassstundung bewilligt
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 29.09.2022
- Stundung ab
- 05.09.2022
- Stundung bis
- 05.12.2022
- Veröffentlicht von
- Fachstelle für Schuldenfragen Luzern, Weinmarkt 20, 6004 Luzern
- Publikationsnummer
- NA01-0000000841
- Publiziert bis
- 29.09.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 02.11.1988 · von Beggingen SH · Ostergauerstrasse 11, 6130 Willisau
Text
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG 293.
- Town
- Bezirksgericht Willisau
- Authority office
- Bezirksgericht Willisau, Abteilung 1 lic. iur. Yvonne Zwyssig-Vüllers, Präsidentin Menzbergstrasse 16 6130 Willisau
- Provisional trustee
- Fachstelle für Schuldenfragen Luzern, Luzia Käser, Weinmarkt 20, 6004 Luzern
- Weitere Rechtsmittel
- Schuldenruf: Die Gläubigerinnen und Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen mit Wert 5. September 2022 mit gesonderter Zinsberechnung unter Bezeichnung allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte unter Beilage der Beweismittel (Verträge, Rechnungskopien, Schuldscheine, Mahnungen, Abtretungserklärungen usw.) innert einem Monat seit Publikation dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden. Gläubigerinnen und Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Alle Personen, welche auf Vermögensstücke, die sich beim Schuldner befinden, Anspruch erheben, werden ebenfalls aufgefordert, dies während der Eingabefrist unter Beilage der Beweismittel der Sachwalterin schriftlich mitzuteilen.