Provisorische Nachlassstundung Taner Osmancik

Provisorische Nachlassstundung bewilligt · Luzern · 05.01.2024

Meldung

Art
Provisorische Nachlassstundung bewilligt
Kanton
Luzern
Publiziert
05.01.2024
Stundung ab
19.12.2023
Stundung bis
19.03.2024
Veröffentlicht von
Sachwalterbüro Boesch AG, Sagenbachstrasse 1, 6280 Hochdorf
Publikationsnummer
NA01-0000001161
Publiziert bis
05.01.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 06.11.1975 · Schönbühlstrand 14, 6005 Luzern

Text

Rechtsmittel
Publikation nach SchKG 293.
Town
Luzern
Authority office
Bezirksgericht Luzern Grabenstrasse 2 6004 Luzern
Provisional trustee
Sachwalterbüro Boesch AG Stephan Boesch Sagenbachstrasse 1 6280 Hochdorf
Weitere Rechtsmittel
Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen, berechnet per 19.12.2023, allfällige Zinsforderungen separat aufgerechnet, unter Angabe allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte und unter Beilage der Beweismittel bis und mit 05.02.2024 (innert eines Monats ab Publikation im SHAB) beim Sachwalter schriftlich anzumelden. Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind bei der Verhandlung über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Alle Personen welche auf Vermögensstücke Ansprüche erheben, die sich bei der Schuldnerin befinden, werden ebenfalls aufgefordert, diese während der Eingabefrist dem Sachwalter mitzuteilen. Die entsprechenden Beweismittel sind beizulegen.