Provisorische Nachlassstundung Eveline Forster
Provisorische Nachlassstundung bewilligt · Luzern · 15.01.2025
Meldung
- Art
- Provisorische Nachlassstundung bewilligt
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 15.01.2025
- Stundung ab
- 19.12.2024
- Stundung bis
- 19.04.2025
- Veröffentlicht von
- Fachstelle für Schuldenfragen Luzern, Weinmarkt 20, 6004 Luzern
- Publikationsnummer
- NA01-0000001391
- Publiziert bis
- 15.07.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 30.06.1976 · Bachtalen 21, 6020 Emmenbrücke
Text
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG 293.
- Town
- Bezirksgericht Hochdorf
- Authority office
- Bezirksgericht Hochdorf, Abteilung 1 Bellevuestrasse 6 6280 Hochdorf
- Provisional trustee
- Fachstelle für Schuldenfragen Luzern Barbara Bracher Weinmarkt 20 6004 Luzern
- Weitere Rechtsmittel
- Schuldenruf: Die Gläubigerinnen und Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen, Wert 19.12.2024 mit gesonderter Zinsberechnung unter Bezeichnung allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte unter Beilage der Beweismittel (Verträge, Rechnungskopien, Schuldscheine, Mahnungen, Abtretungserklärungen usw.) innert einem Monat seit Publikation dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden. Gläubigerinnen und Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Alle Personen, welche auf Vermögensstücke, die sich beim Schuldner befinden, Anspruch erheben, werden ebenfalls aufgefordert, dies während der Eingabefrist unter Beilage der Beweismittel der Sachwalterin schriftlich mitzuteilen.