Provisorische Nachlassstundung Eveline Forster

Provisorische Nachlassstundung bewilligt · Luzern · 15.01.2025

Meldung

Art
Provisorische Nachlassstundung bewilligt
Kanton
Luzern
Publiziert
15.01.2025
Stundung ab
19.12.2024
Stundung bis
19.04.2025
Veröffentlicht von
Fachstelle für Schuldenfragen Luzern, Weinmarkt 20, 6004 Luzern
Publikationsnummer
NA01-0000001391
Publiziert bis
15.07.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 30.06.1976 · Bachtalen 21, 6020 Emmenbrücke

Text

Rechtsmittel
Publikation nach SchKG 293.
Town
Bezirksgericht Hochdorf
Authority office
Bezirksgericht Hochdorf, Abteilung 1 Bellevuestrasse 6 6280 Hochdorf
Provisional trustee
Fachstelle für Schuldenfragen Luzern Barbara Bracher Weinmarkt 20 6004 Luzern
Weitere Rechtsmittel
Schuldenruf: Die Gläubigerinnen und Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen, Wert 19.12.2024 mit gesonderter Zinsberechnung unter Bezeichnung allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte unter Beilage der Beweismittel (Verträge, Rechnungskopien, Schuldscheine, Mahnungen, Abtretungserklärungen usw.) innert einem Monat seit Publikation dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden. Gläubigerinnen und Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Alle Personen, welche auf Vermögensstücke, die sich beim Schuldner befinden, Anspruch erheben, werden ebenfalls aufgefordert, dies während der Eingabefrist unter Beilage der Beweismittel der Sachwalterin schriftlich mitzuteilen.