Provisorische Nachlassstundung Hubert Bühlmann

Provisorische Nachlassstundung bewilligt · Luzern · 03.02.2025

Meldung

Art
Provisorische Nachlassstundung bewilligt
Kanton
Luzern
Publiziert
03.02.2025
Stundung ab
17.01.2025
Stundung bis
17.04.2025
Veröffentlicht von
Sachwalterbüro Boesch AG, Sagenbachstrasse 1, 6280 Hochdorf
Publikationsnummer
NA01-0000001415
Publiziert bis
03.02.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 27.08.1951 · Hochrainstrasse 15, 6010 Kriens

Text

Rechtsmittel
Publikation nach SchKG 293.
Town
Kriens
Authority office
Bezirksgericht Kriens, Villastrasse 1, 6010 Kriens
Provisional trustee
Sachwalterbüro Boesch AG, Stephan Boesch, Sagenbachstrasse 1, 6280 Hochdorf
Weitere Rechtsmittel
Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen, berechnet per 17.01.2025, allfällige Zinsforderungen separat aufgerechnet, unter Angabe allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte und unter Beilage der Beweismittel bis und mit 03.03.2025 (innert eines Monats ab Publikation im SHAB) beim Sachwalter schriftlich anzumelden. Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind bei der Verhandlung über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Alle Personen welche auf Vermögensstücke Ansprüche erheben, die sich beim Schuldner befinden, werden ebenfalls aufgefordert, diese während der Eingabefrist dem Sachwalter mitzuteilen. Die entsprechenden Beweismittel sind beizulegen