Provisorische Nachlassstundung Hubert Bühlmann
Provisorische Nachlassstundung bewilligt · Luzern · 03.02.2025
Meldung
- Art
- Provisorische Nachlassstundung bewilligt
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 03.02.2025
- Stundung ab
- 17.01.2025
- Stundung bis
- 17.04.2025
- Veröffentlicht von
- Sachwalterbüro Boesch AG, Sagenbachstrasse 1, 6280 Hochdorf
- Publikationsnummer
- NA01-0000001415
- Publiziert bis
- 03.02.2030
Parteien
Schuldner
geboren am 27.08.1951 · Hochrainstrasse 15, 6010 Kriens
Text
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG 293.
- Town
- Kriens
- Authority office
- Bezirksgericht Kriens, Villastrasse 1, 6010 Kriens
- Provisional trustee
- Sachwalterbüro Boesch AG, Stephan Boesch, Sagenbachstrasse 1, 6280 Hochdorf
- Weitere Rechtsmittel
- Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen, berechnet per 17.01.2025, allfällige Zinsforderungen separat aufgerechnet, unter Angabe allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte und unter Beilage der Beweismittel bis und mit 03.03.2025 (innert eines Monats ab Publikation im SHAB) beim Sachwalter schriftlich anzumelden. Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind bei der Verhandlung über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Alle Personen welche auf Vermögensstücke Ansprüche erheben, die sich beim Schuldner befinden, werden ebenfalls aufgefordert, diese während der Eingabefrist dem Sachwalter mitzuteilen. Die entsprechenden Beweismittel sind beizulegen