Provisorische Nachlassstundung Christian Bänninger

Provisorische Nachlassstundung bewilligt · Bern · 13.11.2025

Meldung

Art
Provisorische Nachlassstundung bewilligt
Kanton
Bern
Publiziert
13.11.2025
Stundung ab
12.11.2025
Stundung bis
12.01.2026
Verhandlung am
08.01.2026
Veröffentlicht von
Regionalgericht Oberland, Scheibenstrasse 11b, 3600 Thun
Publikationsnummer
NA01-0000001642
Publiziert bis
13.11.2030

Parteien

Schuldner

Schorenstrasse 27, 3855 Brienz BE

Text

Bemerkungen
Die Bewilligung der provisorischen Stundung und die Einsetzung der provisorischen Sachwalterin sind nicht anfechtbar (Art. 293d SchKG). Die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen und Entscheiden gilt bei eingeschriebenen Sendungen, die nicht abgeholt werden, am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellungsversuch als erfolgt, sofern die Person mit einer Zustellung rechnen musste (Art. 138 Abs. 3 Bst. a ZPO). Daran ändern besondere Abma-chungen mit der Schweizerischen Post (wie etwa Postrückbehalteaufträge oder Abholfristverlängerungen) nichts: Auch in diesen Fällen gilt die Sendung am siebten Tag nach Eingang der Sendung bei der Poststelle am Ort des Empfängers als zugestellt. Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung überge-ben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter be-stimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz (http://www.justice.be.ch/elektronische-eingaben).
Rechtsmittel
Publikation nach SchKG 293.
Town
Thun
Street
Scheibenstrasse
Authority office
Regionalgericht Oberland, Zivilabteilung
Hearing location
Gerichtssaal 1, Regionalgericht Oberland
Provisional trustee
Sachwalterin: Fachstelle Schuldensanierung Berner Oberland, Roman Stierli (Mandatsleiter), Scheibenstrasse 3, 3600 Thun
House number
11B
Swiss zip code
3600
Weitere Rechtsmittel
Das Gericht publiziert die provisorische Nachlassstundung, die Person der provisorischen Sachwalterin sowie den Verhandlungstermin mit dem Hinweis, dass die Gläubiger der Gesuchstellerin Einwendungen gegen die Nachlassstundung oder gegen die Person der Sachwalterin schriftlich bis am 23. Dezember 2025 beim Regionalgericht Oberland oder mündlich im Termin anbringen können, im SHAB und im Amtsblatt des Kantons Bern je einmal.