Provisorische Nachlassstundung StahlTech AG
Provisorische Nachlassstundung bewilligt · Zürich · 29.12.2025
Meldung
- Art
- Provisorische Nachlassstundung bewilligt
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 29.12.2025
- Stundung ab
- 23.12.2025
- Veröffentlicht von
- Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach
- Publikationsnummer
- NA01-0000001689
- Publiziert bis
- 29.12.2030
Parteien
Schuldner
CHE-257.544.422 · 0106 · Alte Kaiserstuhlerstrasse 7, 8181 Höri
Text
- Bemerkungen
- 1. Den Gesuchstellerinnen wird je eine provisorische Nachlassstundung von vier Monaten von heute an gerechnet bis 23. April 2026 gewährt. 2. Als provisorische Sachwalterin wird bestellt: kaelin.legal AG, Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich (mit Dr. Oliver Kälin als Mandatsleiter), mit dem Hinweis, dass der Sachwalterbericht mit den dazugehörigen Akten bis spätestens 31. März 2026 (Eingangsdatum) dem Gericht einzureichen ist. 3. Als Publikationsmittel werden bestimmt: Schweizerisches Handelsamtsblatt Amtsblatt des Kantons Zürich Für die Berechnung von Fristen ist die Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. 4. Den Gesuchstellerinnen wird eine Frist von 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um für die Gerichts- und Sachwalterkosten einen Barvorschuss in der Höhe von einstweilen Fr. 11’800.– (Fr. 1’800.– für Gerichtskosten, Fr. 10’000.– für Sachwalterkosten) bei der Bezirksgerichtskasse (IBAN CH50 0900 0000 8000 2032 6, Postkonto 80-2032-6) zu leisten. Eine Erhöhung bleibt vorbehalten. Bei Säumnis wird den Gesuchstellerinnnen eine kurze Nachfrist angesetzt. Wird der Vorschuss auch innert der Nachfrist nicht geleistet, wird die provisorische Nachlassstundung widerrufen, die provisorische Sachwalterin abberufen und auf das Gesuch nicht eingetreten. 5. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 600.–, den Gesuchstellerinnen anteilsmässig zu je der Hälfte unter solidarsicher Haftung auferlegt und aus dem Kostenvorschuss gemäss Dispositiv-Ziffer 4 bezogen. 6. [Mitteilungen] 7. Eine Beschwerde gegen die Kostenfolgen und die Person des Sachwalters kann innert 10 Tagen von der Zustellung an in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei sowie unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG 293.
- Town
- Bülach
- Authority office
- Bezirksgericht Bülach, Einzelgericht
- Provisional trustee
- kaelin.legal AG, Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich (mit Dr. Oliver Kälin als Mandatsleiter)
- Swiss zip code
- 8180
- Weitere Rechtsmittel
- Nachlassstundung