Definitive Nachlassstundung iQ International AG
Definitive Nachlassstundung bewilligt · Basel-Stadt · 29.11.2021
Meldung
- Art
- Definitive Nachlassstundung bewilligt
- Kanton
- Basel-Stadt
- Publiziert
- 29.11.2021
- Frist bis
- 14.03.2022
- Veröffentlicht von
- Kellerhals Carrard Basel KlG - Sachwalter, Hirschgässlein 11, 4010 Basel
- Publikationsnummer
- NA02-0000000749
- Publiziert bis
- 29.11.2026
Parteien
Schuldner
CHE-428.851.892 · 0106 · Landis + Gyr-Strasse 1, 6300 Zug
Text
- Bemerkungen
- Der Sachwalter fordert hiermit gestützt auf Art. 300 Abs. 1 SchKG die Gläubige-rinnen und Gläubiger auf, ihre Forderungen mit Wert per 18. März 2021 (Datum der vorangegangenen Bewilligung der provisorischen Nachlassstundung) unter Bezeichnung allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte sowie unter Beilage der Beweismittel innert 30 Tagen (Gläubiger mit Wohnsitz im Ausland innert 40 Tagen) seit der öffentlichen Bekanntmachung des Schuldenrufs im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) beim definitiven Sachwalter Prof. Daniel Staehelin, Kellerhals Carrard KlG Basel, Henric Petri-Strasse 35, Postfach 257, 4010 Basel anzumelden (die Zusendung der Unterlagen in PDF-Format via Email an [email protected] ist ebenfalls zulässig. Bei nicht rechtzeitiger Anmeldung entfällt bei Verhandlungen über den Nachlassvertrag die Stimmberechtigung. Innert der gleichen Frist haben sich alle Personen beim Sachwalter zu melden, die Vermögensstücke der Schuldnerin in Händen halten oder Verbindlichkeiten jeglicher Art gegenüber der Schuldnerin haben.
- Trustee
- Prof. Dr. Daniel Staehelin Dr. Lukas Bopp (Stellvertreter)
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 296.
- Weitere Rechtsmittel
- Mit Entscheid vom 12. November 2021 des Kantonsgerichts Zug wurde der iQ International AG eine definitive Nachlassstundung bis zum 14. März 2022 bewilligt. Als definitiver Sachwalter wurde Prof. Dr. Daniel Staehelin und als definitiver Sachwalter-Stellvertreter Dr. Lukas Bopp, LL.M. eingesetzt.