Definitive Nachlassstundung Gerda Häfliger

Definitive Nachlassstundung bewilligt · Basel-Landschaft · 06.01.2022

Meldung

Art
Definitive Nachlassstundung bewilligt
Kanton
Basel-Landschaft
Publiziert
06.01.2022
Frist bis
21.06.2022
Veröffentlicht von
Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost, Hauptstrasse 108/110, 4450 Sissach
Publikationsnummer
NA02-0000000773
Publiziert bis
06.01.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 26.07.1983 · Heidenlochstrasse 98E, 4410 Liestal

Text

Bemerkungen
160 21 1605 III
Trustee
Als Sachwalter wird weiterhin Herr Alain Bachmann und Herr Jürg Hadorn, BachmannPartner Sachwalter und Treuhand AG, Seidenhofstrasse 2, 6002 Luzern, ernennt.
Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 296.
Authority office
Zivilkreisgericht Basellandschaft Ost
Weitere Rechtsmittel
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen ab Zustellung bzw. Publikation eine schriftliche Begründung verlangt werden. Die Frist steht nicht still während der Gerichtsferien. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides mit Beschwerde (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Wird hingegen eine schriftliche Urteilsbegründung verlangt, so kann gegen das vorliegende Urteil innert 10 Tagen seit Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung beim Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, das Rechtsmittel der Beschwerde eingereicht werden. Mit einer Beschwerde werden die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des vorliegenden Urteils nicht gehemmt, es sei denn, dass die Beschwerdeinstanz die Vollstreckbarkeit ausdrücklich aufschiebt.