Definitive Nachlassstundung Leonardo Graziano

Definitive Nachlassstundung bewilligt · St. Gallen · 07.02.2022

Meldung

Art
Definitive Nachlassstundung bewilligt
Kanton
St. Gallen
Publiziert
07.02.2022
Frist bis
03.08.2022
Veröffentlicht von
Albert Schumacher - bsb-schumacher, Lindenstrasse 9, 9424 Rheineck
Publikationsnummer
NA02-0000000795
Publiziert bis
07.02.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 26.04.1998 · Auerstrasse 1, 9443 Widnau SG

Text

Trustee
Albert Schumacher bsb-schumacher | Schuldenberatung Postfach 102 9424 Rheineck
Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 296.
Authority office
Kreisgericht Rheintal, 9450 Altstätten SG
Weitere Rechtsmittel
Dieser Entscheid ist vollstreckbar Unabhängig davon kann gegen diesen Entscheid innert der nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich und begründet Beschwerde gemäss Art. 319 ff. ZPO beim Einzelrichter des Kantonsgerichts St.Gallen, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen, eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist dem Gericht zusammen mit dem angefochtenen Entscheid (je ein Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei) einzureichen. Sie ist zu unterzeichnen. Der Kostenvorschuss für das Beschwerdeverfahren wird vom Kantonsgericht St.Gallen festgelegt.