Definitive Nachlassstundung Danijela Micanovic

Definitive Nachlassstundung bewilligt · Zürich · 30.06.2022

Meldung

Art
Definitive Nachlassstundung bewilligt
Kanton
Zürich
Publiziert
30.06.2022
Frist bis
21.01.2023
Veröffentlicht von
Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur
Publikationsnummer
NA02-0000000865
Publiziert bis
30.06.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 24.12.1993 · Wieshofstrasse 75, 8408 Winterthur

Text

Trustee
René Dürig Bewährungs- und Vollzugsdienste Schuldensanierung Hohlstr. 552 Postfach 8090 Zürich
Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 296.
Authority office
Bezirksgericht Winterthur
Weitere Rechtsmittel
7. Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei sowie unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).