Definitive Nachlassstundung Beat Karl Willi

Definitive Nachlassstundung bewilligt · Glarus · 19.09.2022

Meldung

Art
Definitive Nachlassstundung bewilligt
Kanton
Glarus
Publiziert
19.09.2022
Frist bis
15.03.2023
Veröffentlicht von
Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus
Publikationsnummer
NA02-0000000903
Publiziert bis
19.09.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 05.11.1965 · Niederurnen

Text

Bemerkungen
1. Rechtsmittelbelehrung: Die Gläubiger können innert zehn Tagen seit dieser Publikation schriftlich eine Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides. Die Fristen laufen auch während des gesetzlichen Fristenstillstandes (Art. 145 ZPO). 2. Schuldenruf: Die Gläubiger haben ihre Forderung bis am 31. Oktober 2022 bei der Sachwalterin einzugeben, unter der Androhung, dass die Gläubiger im Unterlassungsfall bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt sind. 3. Gläubigerversammlung: Die Gläubigerversammlung findet am 31. Januar 2023 um 14:00 Uhr bei der Sachwalterin, Mühleareal 27, Schwanden, statt. 4. Akteneinsicht: Die Akten können vom 9. Januar 2023 bis 30. Januar 2023 auf Voranmeldung bei der Sachwalterin eingesehen werden.
Trustee
Schuldenberatung Glarnerland Mühleareal 27 8762 Schwanden
Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 296.