Definitive Nachlassstundung Martin Schuler
Definitive Nachlassstundung bewilligt · Glarus · 03.10.2022
Meldung
- Art
- Definitive Nachlassstundung bewilligt
- Kanton
- Glarus
- Publiziert
- 03.10.2022
- Frist bis
- 27.03.2023
- Veröffentlicht von
- Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus
- Publikationsnummer
- NA02-0000000905
- Publiziert bis
- 03.10.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 12.11.1977 · von Glarus Süd GL · Dorfstrasse 25, 8766 Matt
Text
- Bemerkungen
- 1. Rechtsmittelbelehrung: Die Gläubiger können innert zehn Tagen seit dieser Publikation schriftlich eine Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides. Die Fristen laufen auch während des gesetzlichen Fristenstillstandes (Art. 145 ZPO). 2. Schuldenruf: Die Gläubiger haben ihre Forderungen bis am 15. November 2022 bei der Sachwalterin einzugeben, unter der Androhung, dass die Gläubiger im Unterlassungsfall bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt sind. 3. Gläubigerversammlung: Die Gläubigerversammlung findet am 13. Dezember 2022 um 14:15 Uhr bei der Sachwalterin, Mühleareal 27, 8762 Schwanden GL, statt. 4. Akteneinsicht: Die Akten können vom 21. November 2022 bis 9. Dezember 2022 auf Voranmeldung bei der Sachwalterin eingesehen werden. 5. Verhandlung: Die Verhandlung über die Bestätigung des Nachlassvertrages findet am 20. März 2023 um 14:15 Uhr im Gerichtshaus in 8750 Glarus statt.
- Trustee
- Schuldenberatung Glarnerland Mühleareal 27 8762 Schwanden
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 296.