Definitive Nachlassstundung Fanny Daassi
Definitive Nachlassstundung bewilligt · Basel-Stadt · 05.10.2022
Meldung
- Art
- Definitive Nachlassstundung bewilligt
- Kanton
- Basel-Stadt
- Publiziert
- 05.10.2022
- Frist bis
- 31.03.2023
- Veröffentlicht von
- Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt, Bäumleingasse 5, 4001 Basel
- Publikationsnummer
- NA02-0000000926
- Publiziert bis
- 05.10.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 15.03.1951 · Erlenstr. 24, 4058 Basel
Text
- Bemerkungen
- Aktenzeichen V.2022.224
- Trustee
- Plusminus Budget- und Schuldenberatung, Ochsengasse 12, 4058 Basel
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 296.
- Authority office
- Zivilgericht Basel-Stadt, Entscheid vom 03.10.2022
- Weitere Rechtsmittel
- 1. Die Eingabe des Vereins Plusminus Budget- und Schuldenberatung vom 26. September 2022 wird zu Protokoll genommen. 2. Der Gesuchstellerin wird die definitive Nachlassstundung bis 31. März 2023 verlängert. 3. Die Verhandlung vom 8. November 2022, 8.15 Uhr, wird abgeboten. 4. Die Gesuchstellerin persönlich sowie der Sachwalter, vertreten durch Marcel Vogel oder dessen Stellvertretung, werden in eine Verhandlung des Einzelgerichts in Zivilsachen geladen. Die Verhandlung findet vor dem 31. März 2023 statt. 5. Der Sachwalter wird verpflichtet, dem Gericht bis 20 Tage vor der Verhandlung schriftlich Bericht zu erstatten. 6. Der Entscheid über die Verlängerung der definitiven Nachlassstundung wird im Kantonsblatt sowie im schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert und dem Betreibungsamt Basel-Stadt, dem Handelsregisteramt Basel-Stadt sowie dem Grundbuchamt Basel-Stadt mitgeteilt. ZIVILGERICHT BASEL-STADT Kanzlei Prozesse Rechtsmittelbelehrung Eine schriftliche Begründung wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert der nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Eröffnung des Entscheides verlangt. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides. Im Summarverfahren steht diese Frist während der Gerichtsferien (Art. 145 ZPO) nicht still.