Definitive Nachlassstundung Ernst Simonsohn

Definitive Nachlassstundung bewilligt · Solothurn · 11.10.2022

Meldung

Art
Definitive Nachlassstundung bewilligt
Kanton
Solothurn
Publiziert
11.10.2022
Frist bis
04.04.2023
Veröffentlicht von
Richteramt Solothurn-Lebern, Westbahnhofstrasse 16, 4500 Solothurn
Publikationsnummer
NA02-0000000928
Publiziert bis
11.10.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 27.11.1972 · Obere Steingrubenstrasse 1, 4500 Solothurn

Text

Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 296.
Weitere Rechtsmittel
Rechtsmittel für den Gesuchsteller und dessen Gläubiger Jede Partei kann innert 10 Tagen seit Eröffnung dieses Entscheides eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides. Die gesetzlichen und gerichtlichen Fristen stehen im summarischen Verfahren nicht still; es gelten keine Gerichtsferien (Art. 145 ZPO). Der Entscheid ist vollstreckbar