Definitive Nachlassstundung Ernst Simonsohn
Definitive Nachlassstundung bewilligt · Solothurn · 11.10.2022
Meldung
- Art
- Definitive Nachlassstundung bewilligt
- Kanton
- Solothurn
- Publiziert
- 11.10.2022
- Frist bis
- 04.04.2023
- Veröffentlicht von
- Richteramt Solothurn-Lebern, Westbahnhofstrasse 16, 4500 Solothurn
- Publikationsnummer
- NA02-0000000928
- Publiziert bis
- 11.10.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 27.11.1972 · Obere Steingrubenstrasse 1, 4500 Solothurn
Text
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 296.
- Weitere Rechtsmittel
- Rechtsmittel für den Gesuchsteller und dessen Gläubiger Jede Partei kann innert 10 Tagen seit Eröffnung dieses Entscheides eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides. Die gesetzlichen und gerichtlichen Fristen stehen im summarischen Verfahren nicht still; es gelten keine Gerichtsferien (Art. 145 ZPO). Der Entscheid ist vollstreckbar