Definitive Nachlassstundung Fouad Adili
Definitive Nachlassstundung bewilligt · Basel-Stadt · 14.12.2022
Meldung
- Art
- Definitive Nachlassstundung bewilligt
- Kanton
- Basel-Stadt
- Publiziert
- 14.12.2022
- Frist bis
- 09.06.2023
- Veröffentlicht von
- Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt, Bäumleingasse 5, 4001 Basel
- Publikationsnummer
- NA02-0000000969
- Publiziert bis
- 14.12.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 30.01.1956 · Holeestr. 1, 4054 Basel
Text
- Bemerkungen
- V.2022.778
- Trustee
- Verein Plusminus Budget- und Schuldenberatung Ochsengasse 12 4058 Basel
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 296.
- Authority office
- Zivilgericht Basel-Stadt Bäumleingasse 5 Postfach 4001 Basel Entscheid vom 09.12.2022
- Weitere Rechtsmittel
- Es ist folgender Entscheid ergangen: 1. Dem Gesuchsteller wird die definitive Nachlassstundung einstweilen für die Dauer von sechs Monaten, das heisst bis am 9. Juni 2023, bewilligt. 2. Als definitiver Sachwalter wird der Verein Plusminus Budget- und Schuldenberatung, Ochsengasse 12, 4058 Basel, vertreten durch Kathrin Röthlisberger oder deren Stellvertretung eingesetzt. 3. Der Sachwalter ist verpflichtet, dem Gericht 14 Tage vor Ablauf der verfügten Nachlassdauer Bericht zu erstatten. 4. Der Entscheid über die definitive Nachlassstundung wird im Kantonsblatt sowie im schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert und dem Betreibungsamt Basel-Stadt, dem Handelsregisteramt Basel-Stadt und dem Grundbuchamt Basel-Stadt mitgeteilt. 5. Der Sachwalter wird angewiesen, den bekannten Gläubigern die Stundungsverfügung mitzuteilen. 6. Die Gerichtskosten werden bei Abschluss des Verfahrens festgesetzt. Rechtsmittelbelehrung Eine schriftliche Begründung wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert der nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Eröffnung des Entscheides verlangt. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides.