Definitive Nachlassstundung Danijela Micanovic
Definitive Nachlassstundung bewilligt · Zürich · 10.01.2023
Meldung
- Art
- Definitive Nachlassstundung bewilligt
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 10.01.2023
- Frist bis
- 21.07.2023
- Veröffentlicht von
- Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur
- Publikationsnummer
- NA02-0000000982
- Publiziert bis
- 10.01.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 24.12.1993 · Wieshofstrasse 75, 8408 Winterthur
Text
- Trustee
- René Dürig Bewährungs- und Vollzugsdienste Schuldensanierung Hohlstr. 552 Postfach 8090 Zürich
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 296.
- Authority office
- Bezirksgericht Winterthur
- Weitere Rechtsmittel
- 6. Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpar-tei sowie unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Be-schwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).