Definitive Nachlassstundung Mirco Andreas Fercher
Definitive Nachlassstundung bewilligt · Bern · 05.09.2023
Meldung
- Art
- Definitive Nachlassstundung bewilligt
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 05.09.2023
- Frist bis
- 04.03.2024
- Veröffentlicht von
- Regionalgericht Oberland, Scheibenstrasse 11b, 3600 Thun
- Publikationsnummer
- NA02-0000001153
- Publiziert bis
- 05.09.2028
Parteien
Schuldner
Haslerenstrasse 28, 3703 Aeschi b. Spiez
Text
- Bemerkungen
- Die Gläubiger können innert 10 Tagen seit Publikation dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Beschwerde angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird.
- Trustee
- Fachstelle Schuldensanierung Berner Oberland, Susanne Teuscher-Hauert, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 296.
- Authority office
- Regionalgericht Oberland, Gerichtspräsidentin Pfänder Baumann
- Weitere Rechtsmittel
- Die Aufgaben der Sachwalterin ergeben sich aus Art. 295 Abs. 2 SchKG. Sie hat insbesondere dem Gericht vor Ablauf der Stundung gemäss Ziff. 1 Bericht zu erstatten über die Art ihrer Tätigkeit, die Ergebnisse ihrer Bemühungen sowie über den Umfang der bisherigen Aufwendungen/Auslagen. Nichteinhalten der Frist hat die Konkurseröffnung zur Folge.