Definitive Nachlassstundung Mirco Andreas Fercher

Definitive Nachlassstundung bewilligt · Bern · 05.09.2023

Meldung

Art
Definitive Nachlassstundung bewilligt
Kanton
Bern
Publiziert
05.09.2023
Frist bis
04.03.2024
Veröffentlicht von
Regionalgericht Oberland, Scheibenstrasse 11b, 3600 Thun
Publikationsnummer
NA02-0000001153
Publiziert bis
05.09.2028

Parteien

Schuldner

Haslerenstrasse 28, 3703 Aeschi b. Spiez

Text

Bemerkungen
Die Gläubiger können innert 10 Tagen seit Publikation dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Beschwerde angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird.
Trustee
Fachstelle Schuldensanierung Berner Oberland, Susanne Teuscher-Hauert, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun
Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 296.
Authority office
Regionalgericht Oberland, Gerichtspräsidentin Pfänder Baumann
Weitere Rechtsmittel
Die Aufgaben der Sachwalterin ergeben sich aus Art. 295 Abs. 2 SchKG. Sie hat insbesondere dem Gericht vor Ablauf der Stundung gemäss Ziff. 1 Bericht zu erstatten über die Art ihrer Tätigkeit, die Ergebnisse ihrer Bemühungen sowie über den Umfang der bisherigen Aufwendungen/Auslagen. Nichteinhalten der Frist hat die Konkurseröffnung zur Folge.