Definitive Nachlassstundung inventify ag

Definitive Nachlassstundung bewilligt · Zug · 28.02.2024

Meldung

Art
Definitive Nachlassstundung bewilligt
Kanton
Zug
Publiziert
28.02.2024
Frist bis
27.08.2024
Veröffentlicht von
Kantonsgericht Zug, Aabachstrasse 3, 6300 Zug
Publikationsnummer
NA02-0000001288
Publiziert bis
28.02.2029

Parteien

Schuldner

CHE-260.323.991 · 0106 · Baarerstrasse 14, 6300 Zug

Text

Trustee
STAIGER Rechtsanwälte AG, Talacker 41, 8001 Zürich (Mandatsleiter: Rechtsanwalt Daniel Hunkeler und/oder Rechtsanwalt Georg J. Wohl)
Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 296.
Authority office
Kantonsgericht des Kantons Zug
Weitere Rechtsmittel
Gegen diesen Entscheid kann binnen 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich, begründet und mit bestimmten Anträgen unter Beilage des angefochtenen Entscheides Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug eingereicht werden. Gerügt werden kann die unrichtige Rechtsanwendung und/oder die offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes (Art. 320 ZPO). Die Beschwerdeschrift kann in Papierform (je ein Exemplar für das Gericht und jede Gegenpartei) oder elektronisch, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Im summarischen Verfahren gelten gemäss Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO die Bestimmungen über den Stillstand der Fristen ("Gerichtsferien") nicht.