Definitive Nachlassstundung Perosa AG
Definitive Nachlassstundung bewilligt · Luzern · 02.05.2024
Meldung
- Art
- Definitive Nachlassstundung bewilligt
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 02.05.2024
- Frist bis
- 30.10.2024
- Veröffentlicht von
- BachmannPartner AG, Seidenhofstrasse 2, 6002 Luzern
- Publikationsnummer
- NA02-0000001345
- Publiziert bis
- 02.05.2029
Parteien
Schuldner
CHE-106.010.954 · 0106 · Grossmatte 12, 6014 Luzern
Text
- Trustee
- BachmannPartner AG, Seidenhofstrasse 2, 6002 Luzern
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 296.
- Authority office
- Bezirksgericht Luzern, Abteilung 3, Einzelrichterin
- Weitere Rechtsmittel
- Mit Entscheid vom 30. April 2024 bewilligte die Einzelrichterin des Bezirksgerichts Luzern der Perosa AG, Grossmatte 12, 6014 Luzern, die definitive Nachlassstundung für sechs Monate bis 30. Oktober 2024. Als definitive Sachwalterin wurde die BachmannPartner AG, Seidenhofstrasse 2, 6002 Luzern, eingesetzt. Die Gläubiger der Perosa AG können diesen Entscheid innert zehn Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht des Kantons Luzern, Hirschengraben 16, 6003 Luzern, mit Beschwerde anfechten. Die Beschwerde ist schriftlich, dreifach sowie mit Antrag und Begründung einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheids nicht.