Definitive Nachlassstundung Samuel Joe Rolli

Definitive Nachlassstundung bewilligt · Glarus · 25.06.2024

Meldung

Art
Definitive Nachlassstundung bewilligt
Kanton
Glarus
Publiziert
25.06.2024
Frist bis
19.12.2024
Veröffentlicht von
Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus
Publikationsnummer
NA02-0000001379
Publiziert bis
25.06.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 03.07.1993 · von Oberbalm BE und Dietikon ZH · Rüfistrasse 1, 8868 Oberurnen

Text

Bemerkungen
1. Rechtsmittelbelehrung: Die Gläubiger können innert zehn Tagen seit dieser Publikation schriftlich eine Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides. Die Fristen laufen auch während des gesetzlichen Fristenstillstandes (Art. 145 ZPO). 2. Schuldenruf: Die Gläubiger haben ihre Forderungen bis am 30. August 2024 bei der Sachwalterin einzugeben, unter der Androhung, dass die Gläubiger im Unterlassungsfall bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt sind. 3. Gläubigerversammlung: Die Gläubigerversammlung findet am 22. Oktober 2024 um 14:00 Uhr bei der Sachwalterin, Mühleareal 27, 8762 Schwanden GL, statt. 4. Akteneinsicht: Die Akten können vom 3. Oktober bis 21. Oktober 2024 auf Voranmeldung bei der Sachwalterin eingesehen werden. 5. Verhandlung: Die Verhandlung über die Bestätigung des Nachlassvertrages findet am 2. Dezember 2024 um 14:00 Uhr im Gerichtshaus in 8750 Glarus statt.
Trustee
Schuldenberatung Glarnerland Mühleareal 27 8762 Schwanden
Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 296.
Authority office
Kantonsgericht des Kantons Glarus Spielhof 6 8750 Glarus