Definitive Nachlassstundung Brigitte Ambühl Braun
Definitive Nachlassstundung bewilligt · Zürich · 04.07.2024
Meldung
- Art
- Definitive Nachlassstundung bewilligt
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 04.07.2024
- Frist bis
- 05.01.2025
- Veröffentlicht von
- Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur
- Publikationsnummer
- NA02-0000001391
- Publiziert bis
- 04.07.2029
Parteien
Schuldner
geboren am 24.05.1950 · von von Zürich und Arosa GR · Bergackerstr. 9, 8406 Winterthur
Text
- Trustee
- Rechtsanwalt MLaw Fabian Füllemann Fricker Füllemann Rechtsanwälte GmbH Merkurstr. 25 8400 Winterthur
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 296.
- Authority office
- Bezirksgericht Winterthur
- Weitere Rechtsmittel
- Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei sowie unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).