Definitive Nachlassstundung Brigitte Ambühl Braun

Definitive Nachlassstundung bewilligt · Zürich · 04.07.2024

Meldung

Art
Definitive Nachlassstundung bewilligt
Kanton
Zürich
Publiziert
04.07.2024
Frist bis
05.01.2025
Veröffentlicht von
Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur
Publikationsnummer
NA02-0000001391
Publiziert bis
04.07.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 24.05.1950 · von von Zürich und Arosa GR · Bergackerstr. 9, 8406 Winterthur

Text

Trustee
Rechtsanwalt MLaw Fabian Füllemann Fricker Füllemann Rechtsanwälte GmbH Merkurstr. 25 8400 Winterthur
Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 296.
Authority office
Bezirksgericht Winterthur
Weitere Rechtsmittel
Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei sowie unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).