Definitive Nachlassstundung David Simmen

Definitive Nachlassstundung bewilligt · Glarus · 02.12.2024

Meldung

Art
Definitive Nachlassstundung bewilligt
Kanton
Glarus
Publiziert
02.12.2024
Frist bis
06.06.2025
Veröffentlicht von
Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus
Publikationsnummer
NA02-0000001426
Publiziert bis
02.12.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 27.11.1994 · von Andermatt · Abläschstrasse 92, 8750 Glarus

Text

Bemerkungen
1. Rechtsmittelbelehrung: Die Gläubiger können innert zehn Tagen seit dieser Publikation schriftlich eine Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides. Die Fristen laufen auch während des gesetzlichen Fristenstillstandes (Art. 145 ZPO). 2. Schuldenruf: Die Gläubiger haben ihre Forderungen bis am 15. Januar 2025 bei der Sachwalterin einzugeben, unter der Androhung, dass die Gläubiger im Unterlassungsfall bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt sind. 3. Gläubigerversammlung: Die Gläubigerversammlung findet am 5. März 2025 um 14:00 Uhr bei der Sachwalterin, Mühleareal 27, 8762 Schwanden GL, statt. 4. Akteneinsicht: Die Akten können vom 17. Februar 2025 bis 4. März 2025 auf Voranmeldung bei der Sachwalterin eingesehen werden. 5. Verhandlung: Die Verhandlung über die Bestätigung des Nachlassvertrages findet am 14. Mai um 09:00 Uhr im Gerichtshaus in 8750 Glarus statt.
Trustee
Schuldenberatung Glarnerland Mühleareal 27 8762 Schwanden
Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 296.
Authority office
Kantonsgericht des Kantons Glarus Spielhof 6 8750 Glarus