Definitive Nachlassstundung Andrea Schwarz
Definitive Nachlassstundung bewilligt · Thurgau · 24.12.2024
Meldung
- Art
- Definitive Nachlassstundung bewilligt
- Kanton
- Thurgau
- Publiziert
- 24.12.2024
- Stundung ab
- 19.12.2024
- Frist bis
- 19.06.2025
- Veröffentlicht von
- Verein Vita Perspektiv Fachstelle Schuldensanierung - fss Ostschweiz, Wilerstrasse 5, 8370 Sirnach
- Publikationsnummer
- NA02-0000001516
- Publiziert bis
- 24.12.2029
Parteien
Schuldner
geboren am 23.05.1964 · von Poschiavo · Untere Kräzern 4, 9015 St. Gallen
Text
- Trustee
- Brigitte Fernandez Fachstelle Schuldensanierung Ostschweiz Wilerstrasse 5 8370 Sirnach
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 296.
- Authority office
- Kreisgericht St. Gallen
- Weitere Rechtsmittel
- Eine schriftliche Begründung wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert 10 Tagen seit der Publikation des Entscheids verlangt. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Beschwerde (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Die Gerichtsferien gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).