Definitive Nachlassstundung Eveline Forster

Definitive Nachlassstundung bewilligt · Luzern · 23.04.2025

Meldung

Art
Definitive Nachlassstundung bewilligt
Kanton
Luzern
Publiziert
23.04.2025
Stundung ab
14.04.2025
Frist bis
14.08.2025
Veröffentlicht von
Fachstelle für Schuldenfragen Luzern, Weinmarkt 20, 6004 Luzern
Publikationsnummer
NA02-0000001616
Publiziert bis
23.04.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 30.06.1976 · Bachtalen 21, 6020 Emmenbrücke

Text

Bemerkungen
Das Bezirksgericht Hochdorf bewilligte am 14.4.25 eine definitive Nachlassstundung von vier Monaten, bis am 14.8.25. Der Schuldenruf erfolgte bereits am 7.1.25. Gläubigerinnen und Gläubiger, welche ihre Forderungen damals eingereicht haben, müssen dies nicht erneut tun. Aktenauflage: 12.5.-1.6.25, nach telefonischer Voranmeldung unter 041 211 00 18. Gläubigerversammlung: Dienstag, 10.6.25, 10 Uhr in den Räumlichkeiten der Fachstelle für Schuldenfragen, Weinmarkt 20, 6004 Luzern.
Trustee
Fachstelle für Schuldenfragen Luzern Barbara Bracher Weinmarkt 20 6004 Luzern
Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 296.
Authority office
Bezirksgericht Hochdorf, Abteilung 1 Bellevuestrasse 6 6280 Hochdorf