Definitive Nachlassstundung Eveline Forster
Definitive Nachlassstundung bewilligt · Luzern · 23.04.2025
Meldung
- Art
- Definitive Nachlassstundung bewilligt
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 23.04.2025
- Stundung ab
- 14.04.2025
- Frist bis
- 14.08.2025
- Veröffentlicht von
- Fachstelle für Schuldenfragen Luzern, Weinmarkt 20, 6004 Luzern
- Publikationsnummer
- NA02-0000001616
- Publiziert bis
- 23.04.2030
Parteien
Schuldner
geboren am 30.06.1976 · Bachtalen 21, 6020 Emmenbrücke
Text
- Bemerkungen
- Das Bezirksgericht Hochdorf bewilligte am 14.4.25 eine definitive Nachlassstundung von vier Monaten, bis am 14.8.25. Der Schuldenruf erfolgte bereits am 7.1.25. Gläubigerinnen und Gläubiger, welche ihre Forderungen damals eingereicht haben, müssen dies nicht erneut tun. Aktenauflage: 12.5.-1.6.25, nach telefonischer Voranmeldung unter 041 211 00 18. Gläubigerversammlung: Dienstag, 10.6.25, 10 Uhr in den Räumlichkeiten der Fachstelle für Schuldenfragen, Weinmarkt 20, 6004 Luzern.
- Trustee
- Fachstelle für Schuldenfragen Luzern Barbara Bracher Weinmarkt 20 6004 Luzern
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 296.
- Authority office
- Bezirksgericht Hochdorf, Abteilung 1 Bellevuestrasse 6 6280 Hochdorf