Definitive Nachlassstundung AGP Worldwide Operations GmbH

Definitive Nachlassstundung bewilligt · Zug · 01.07.2025

Meldung

Art
Definitive Nachlassstundung bewilligt
Kanton
Zug
Publiziert
01.07.2025
Stundung ab
30.06.2025
Frist bis
30.12.2025
Veröffentlicht von
Kantonsgericht Zug, Aabachstrasse 3, 6300 Zug
Publikationsnummer
NA02-0000001672
Publiziert bis
01.07.2030

Parteien

Schuldner

CHE-274.709.173 · 0107 · Bahnhofstrasse 10, 6300 Zug

Text

Trustee
STAIGER Rechtsanwälte AG (Co-Mandatsleiter: Rechtsanwälte Georg J. Wohl und Daniel Hunkeler), Talacker 41, 8001 Zürich
Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 296.
Authority office
Kantonsgericht Zug
Weitere Rechtsmittel
Gegen diesen Entscheid kann binnen 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich, begründet und mit bestimmten Anträgen unter Beilage des angefochtenen Entscheides Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug eingereicht werden. Gerügt werden kann die unrichtige Rechts-anwendung und/oder die offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes (Art. 320 ZPO). Die Beschwerdeschrift kann in Papierform (je ein Exemplar für das Gericht und jede Ge-genpartei) oder elektronisch, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, einge-reicht werden (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Im summarischen Verfahren gelten gemäss Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO die Bestimmungen über den Stillstand der Fristen ("Gerichtsferien") nicht.