Definitive Nachlassstundung AGP Worldwide Operations GmbH
Definitive Nachlassstundung bewilligt · Zug · 01.07.2025
Meldung
- Art
- Definitive Nachlassstundung bewilligt
- Kanton
- Zug
- Publiziert
- 01.07.2025
- Stundung ab
- 30.06.2025
- Frist bis
- 30.12.2025
- Veröffentlicht von
- Kantonsgericht Zug, Aabachstrasse 3, 6300 Zug
- Publikationsnummer
- NA02-0000001672
- Publiziert bis
- 01.07.2030
Parteien
Schuldner
CHE-274.709.173 · 0107 · Bahnhofstrasse 10, 6300 Zug
Text
- Trustee
- STAIGER Rechtsanwälte AG (Co-Mandatsleiter: Rechtsanwälte Georg J. Wohl und Daniel Hunkeler), Talacker 41, 8001 Zürich
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 296.
- Authority office
- Kantonsgericht Zug
- Weitere Rechtsmittel
- Gegen diesen Entscheid kann binnen 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich, begründet und mit bestimmten Anträgen unter Beilage des angefochtenen Entscheides Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug eingereicht werden. Gerügt werden kann die unrichtige Rechts-anwendung und/oder die offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes (Art. 320 ZPO). Die Beschwerdeschrift kann in Papierform (je ein Exemplar für das Gericht und jede Ge-genpartei) oder elektronisch, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, einge-reicht werden (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Im summarischen Verfahren gelten gemäss Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO die Bestimmungen über den Stillstand der Fristen ("Gerichtsferien") nicht.