Definitive Nachlassstundung Patrick Sackmann Bermudez
Definitive Nachlassstundung bewilligt · St. Gallen · 17.07.2025
Meldung
- Art
- Definitive Nachlassstundung bewilligt
- Kanton
- St. Gallen
- Publiziert
- 17.07.2025
- Stundung ab
- 15.07.2025
- Frist bis
- 15.01.2026
- Veröffentlicht von
- Albert Schumacher - bsb-schumacher, Lindenstrasse 9, 9424 Rheineck
- Publikationsnummer
- NA02-0000001688
- Publiziert bis
- 17.07.2030
Parteien
Schuldner
geboren am 07.06.1994 · von Flawil SG · Linsebühlstrasse 37, 9000 St.Gallen
Text
- Trustee
- Albert Schumacher bsb-schumacher | Schuldenberatung Postfach 102, 9424 Rheineck
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 296.
- Authority office
- Kreisgericht St.Gallen, Bohl 1, 9004 St.Gallen
- Weitere Rechtsmittel
- Rechtsmittelbelehrung Eine schriftliche Begründung wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert 10 Tagen seit der Publikation des Entscheids verlangt. Diesfalls erhöht sich die Entscheidgebühr von Fr. 500.00 um die Hälfte auf Fr. 750.00 und der Kostenspruch wird entsprechend angepasst (Art. 12 GKV). Wird keine Begründiung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheid mit Beschwerde (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Die Gerichtsferien gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).