Definitive Nachlassstundung Trisport AG

Definitive Nachlassstundung bewilligt · Zug · 23.07.2025

Meldung

Art
Definitive Nachlassstundung bewilligt
Kanton
Zug
Publiziert
23.07.2025
Stundung ab
22.07.2025
Frist bis
22.01.2026
Veröffentlicht von
Kantonsgericht Zug, Aabachstrasse 3, 6300 Zug
Publikationsnummer
NA02-0000001693
Publiziert bis
23.07.2030

Parteien

Schuldner

CHE-100.037.222 · 0106 · Bösch 67, 6331 Hünenberg

Text

Trustee
Rechtsanwalt Eugen Fritschi, Klausstrasse 49, 8008 Zürich
Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 296.
Authority office
Kantonsgericht Zug
Weitere Rechtsmittel
Gegen diesen Entscheid kann binnen 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich, begründet und mit bestimmten Anträgen unter Beilage des angefochtenen Entscheides Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zug eingereicht werden. Gerügt werden kann die unrichtige Rechtsanwendung und/oder die offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes (Art. 320 ZPO). Die Beschwerdeschrift kann in Papierform (je ein Exemplar für das Gericht und jede Gegenpartei) oder elektronisch, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Im summarischen Verfahren gelten gemäss Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO die Bestimmungen über den Stillstand der Fristen ("Gerichtsferien") nicht.