Schuldenruf im Nachlassverfahren Marcel Lederer

Nachlassverfahren: Gläubiger aufgerufen · Bern · 28.02.2024

Meldung

Art
Nachlassverfahren: Gläubiger aufgerufen
Kanton
Bern
Publiziert
28.02.2024
Frist bis
29.03.2024
Veröffentlicht von
Voser Treuhand AG, Mittelstrasse 24, 2560 Nidau
Publikationsnummer
NA03-0000001332
Publiziert bis
28.02.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 17.11.1983 · Fulenbacherstrasse 38, 4623 Neuendorf

Text

Bemerkungen
Datum der Stundungsbewilligung durch das Richteramt Thal-Gäu, Balsthal: 19. Februar 2024 Dauer der Nachlassstundung: 6 Monate bis zum 19.08.2024 Eingabefrist: Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen, Wert per 19. Oktober 2023 (Datum der prov. Nachlassstundung), unter Bezeichnung allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte und unter Beilage der Beweismittel bei der Sachwalterin innert 30 Tagen seit der Publikation dieser Bekanntmachung schriftlich anzumelden. Die Verzugszinsen können lediglich bis 19.10.2023 berücksichtigt werden. Im Unterlassungsfalle sind sie, gemäss Art. 300 SchKG, bei der Verhandlung über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Es wird ein Nachlassvertrag mit Prozentvergleich angestrebt. Für die Eingabe von Forderungen kann auf der Homepage der Voser Treuhand AG ein entsprechendes Formular heruntergeladen oder per E-Mail angefordert werden. Ort und Zeit der Gläubigerversammlung werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben. Die gesetzlichen und gerichtlichen Fristen stehen im Schlichtungsverfahren und im summarischen Verfahren nicht still; es gelten keine Gerichtsferien. Der Entscheid betreffend Ernennung der Sachwalterin kann von jedem Gläubiger innert 10 Tagen ab Urteilspublikation mit Beschwerde an das Obergericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn weitergezogen werden. Die Sachwalterin: Voser Treuhand AG 2560 Nidau
Rechtsmittel
Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen (Wert per Datum der provisorischen Nachlassstundung), unter Beilage der Beweismittel beim Sachwalter innerhalb der angegebenen Frist schriftlich bei der Kontaktstelle anzumelden. Gläubiger, die ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind an den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. <br />Publikation nach Art. 300 SchKG.
Amt
Voser Treuhand AG Mittelstrasse 24 2560 Nidau
Town
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Creditor hearing information
Ort und Zeit der Gläubigerversammlung werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt-gegeben.