Schuldenruf im Nachlassverfahren inventify ag
Nachlassverfahren: Gläubiger aufgerufen · Zürich · 07.03.2024
Meldung
- Art
- Nachlassverfahren: Gläubiger aufgerufen
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 07.03.2024
- Frist bis
- 07.04.2024
- Veröffentlicht von
- Staiger Rechtsanwälte AG, Talacker 41, 8001 Zürich
- Publikationsnummer
- NA03-0000001342
- Publiziert bis
- 07.03.2029
Parteien
Schuldner
CHE-260.323.991 · 0106 · Baarerstrasse 14, 6300 Zug
Text
- Bemerkungen
- Innert der gleichen Frist haben sich alle Personen bei den Sachwaltern zu melden, die Vermögensstücke der Schuldnerin in Händen halten oder Verbindlichkeiten jeglicher Art gegenüber der Schuldnerin haben. Personen, die auf Vermögensstücke Anspruch erheben, die sich bei der Schuldnerin befinden, werden ebenfalls aufgefordert, dies den Sachwaltern während der Eingabefrist unter der Beilage der Beweismittel mitzuteilen. Formulare für die Forderungsanmeldung können unter [email protected] bestellt werden.
- Rechtsmittel
- Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen (Wert per Datum der provisorischen Nachlassstundung), unter Beilage der Beweismittel beim Sachwalter innerhalb der angegebenen Frist schriftlich bei der Kontaktstelle anzumelden. Gläubiger, die ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind an den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. <br />Publikation nach Art. 300 SchKG.
- Amt
- Staiger Rechtsanwälte AG Dr. Daniel Hunkeler und Georg J. Wohl Talacker 41 8001 Zürich
- Weitere Rechtsmittel
- Datum der Bewilligung der definitiven Nachlassstundung: 27. Februar 2024