Schuldenruf im Nachlassverfahren inventify ag

Nachlassverfahren: Gläubiger aufgerufen · Zürich · 07.03.2024

Meldung

Art
Nachlassverfahren: Gläubiger aufgerufen
Kanton
Zürich
Publiziert
07.03.2024
Frist bis
07.04.2024
Veröffentlicht von
Staiger Rechtsanwälte AG, Talacker 41, 8001 Zürich
Publikationsnummer
NA03-0000001342
Publiziert bis
07.03.2029

Parteien

Schuldner

CHE-260.323.991 · 0106 · Baarerstrasse 14, 6300 Zug

Text

Bemerkungen
Innert der gleichen Frist haben sich alle Personen bei den Sachwaltern zu melden, die Vermögensstücke der Schuldnerin in Händen halten oder Verbindlichkeiten jeglicher Art gegenüber der Schuldnerin haben. Personen, die auf Vermögensstücke Anspruch erheben, die sich bei der Schuldnerin befinden, werden ebenfalls aufgefordert, dies den Sachwaltern während der Eingabefrist unter der Beilage der Beweismittel mitzuteilen. Formulare für die Forderungsanmeldung können unter [email protected] bestellt werden.
Rechtsmittel
Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen (Wert per Datum der provisorischen Nachlassstundung), unter Beilage der Beweismittel beim Sachwalter innerhalb der angegebenen Frist schriftlich bei der Kontaktstelle anzumelden. Gläubiger, die ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind an den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. <br />Publikation nach Art. 300 SchKG.
Amt
Staiger Rechtsanwälte AG Dr. Daniel Hunkeler und Georg J. Wohl Talacker 41 8001 Zürich
Weitere Rechtsmittel
Datum der Bewilligung der definitiven Nachlassstundung: 27. Februar 2024