Schuldenruf im Nachlassverfahren Steiner AG

Nachlassverfahren: Gläubiger aufgerufen · Zürich · 03.03.2025

Meldung

Art
Nachlassverfahren: Gläubiger aufgerufen
Kanton
Zürich
Publiziert
03.03.2025
Frist bis
03.04.2025
Veröffentlicht von
Wicki Partners AG - Sachwalterin Steiner AG, Zürich, Stockerstrasse 44, 8002 Zürich
Publikationsnummer
NA03-0000001638
Publiziert bis
03.03.2030

Parteien

Schuldner

CHE-101.564.731 · 0106 · Hagenholzstrasse 56, 8050 Zürich

Text

Bemerkungen
Die Gläubiger werden gebeten, ihre Forderungen unter Verwendung der von der Sachwalterin zur Verfügung gestellten Formulare postalisch anzumelden (Adresse siehe unter Kontaktstelle). Auf anderem Weg angemeldete Forderungen werden nicht berücksichtigt. Die Formulare für die Forderungsanmeldung können unter https//www.sachwalter-steiner.ch/schuldenruf abgerufen werden. Den Gläubigern, deren Name und Anschrift bekannt ist, wurde diese Bekanntmachung entsprechend Art. 300 Abs. 1 SchKG mit Brief vom 03.03.2025 direkt zugestellt.
Rechtsmittel
Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen (Wert per Datum der provisorischen Nachlassstundung), unter Beilage der Beweismittel beim Sachwalter innerhalb der angegebenen Frist schriftlich bei der Kontaktstelle anzumelden. Gläubiger, die ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind an den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. <br />Publikation nach Art. 300 SchKG.
Amt
Wicki Partners AG Schuldenruf Steiner AG Stockerstrasse 44 Postfach CH-8002 Zürich
Weitere Rechtsmittel
Datum der Bewilligung der provisorischen Nachlassstundung: 6. Juni 2024. Definitive Sachwalterin: Wicki Partners AG, Stockerstrasse 44, CH-8002 Zürich (Mandatsleiter: RA Balthasar Wicki). Die von der Sachwalterin im Zusammenhang mit dem Schuldenruf im Nachlassverfahren der Steiner AG, Zürich, erlassenen Weisungen können auf der Website www.sachwalter-steiner.ch unter 'Schuldenruf' eingesehen werden.
Creditor hearing information
Ort und Zeitpunkt der Gläubigerversammlung werden später bekannt gegeben. Mit einer Gläubigerversammlung ist erst im 3. oder 4. Quartal 2025 zu rechnen.