Schuldenruf im Nachlassverfahren Espisa AG

Nachlassverfahren: Gläubiger aufgerufen · Zürich · 15.08.2025

Meldung

Art
Nachlassverfahren: Gläubiger aufgerufen
Kanton
Zürich
Publiziert
15.08.2025
Frist bis
15.09.2025
Veröffentlicht von
Staiger Rechtsanwälte AG, Talacker 41, 8001 Zürich
Publikationsnummer
NA03-0000001729
Publiziert bis
15.08.2030

Parteien

Schuldner

CHE-185.405.050 · 0106 · Zugerstrasse 76B, 6340 Baar

Text

Bemerkungen
Formulare für die Forderungsanmeldung können unter [email protected] bestellt werden. Es ist zudem zulässig, die Forderungseingabe eigenhändig zu unterzeichnen und samt Beilagen per E-Mail zu übermitteln.
Rechtsmittel
Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen (Wert per Datum der provisorischen Nachlassstundung), unter Beilage der Beweismittel beim Sachwalter innerhalb der angegebenen Frist schriftlich bei der Kontaktstelle anzumelden. Gläubiger, die ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind an den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. <br />Publikation nach Art. 300 SchKG.
Amt
STAIGER Rechtsanwälte AG Georg J. Wohl und/oder Dr. Daniel Hunkeler Talacker 41 8001 Zürich
Weitere Rechtsmittel
Datum der Bewilligung der provisorischen Nachlassstundung: 15.11.2024. Bitte beachten Sie, dass auch bekannte Gläubiger oder solche, die bereits während der provisorischen Stundung eine Forderungsanmeldung eingereicht haben, ihre Forderung rechtzeitig (erneut) anzumelden haben, ansonsten sie bei den allfälligen Verhandlungen über den Nachlassvertrag nach Art. 300 Abs. 1 SchKG nicht stimmberechtigt sind.