Schuldenruf im Nachlassverfahren Marco Oswald
Nachlassverfahren: Gläubiger aufgerufen · St. Gallen · 05.01.2026
Meldung
- Art
- Nachlassverfahren: Gläubiger aufgerufen
- Kanton
- St. Gallen
- Publiziert
- 05.01.2026
- Frist bis
- 05.02.2026
- Veröffentlicht von
- Albert Schumacher - bsb-schumacher, Lindenstrasse 9, 9424 Rheineck
- Publikationsnummer
- NA03-0000001875
- Publiziert bis
- 05.01.2031
Parteien
Schuldner
geboren am 13.03.1993 · von Herisau AR · Blauhölzli 563, 9308 Lömmenschwil SG
Text
- Rechtsmittel
- Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen (Wert per Datum der provisorischen Nachlassstundung), unter Beilage der Beweismittel beim Sachwalter innerhalb der angegebenen Frist schriftlich bei der Kontaktstelle anzumelden. Gläubiger, die ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind an den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. <br />Publikation nach Art. 300 SchKG.
- Amt
- Albert Schumacher bsb-schumacher | Schuldenberatung Postfach 102, 9424 Rheineck
- Weitere Rechtsmittel
- Forderungseingaben mit Zinsberechnung, Wert: 28.08.2025 (Datum der prov. Nachlassstundung)
- Creditor hearing information
- Ort und Zeit der Gläubigerversammlung werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.